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Führerscheinklassen

Klasse B

Berechtigung zum Fahren Kraftwagen bis max. 3,5 t z.G., max 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 kg z.GM. Auch Hänger mit einer z.GM. die kleiner sind als das Leergewicht des Zugkfz, wenn Kombination max. 3,5 t z.GM.
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein L, M
Mindestalter 18 Jahre
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
(bei Erweiterung 6 Doppelstunden á 90 Minuten)
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Klasse BE

Berechtigung zum Fahren Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination fällt unter Klasse B)
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse B
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein L, M
Mindestalter 18 Jahre
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 0 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten

Klasse A

Berechtigung zum Fahren Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen über 50 ccm oder mehr als 45 km/h
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein A1, M
Mindestalter 18 Jahre
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten Bei Bewerbern unter 25 Jahren: 2 Jahre Beschränkung auf Motorräder mit max. 25 kW (34 PS)
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Bei Erweiterung von A1 auf A:
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Diese Bonusregelung gilt jedoch nur, wenn früher eine richtige Ausbildung auf Klasse A1 (vorher 1b) gemacht wurde. Kein Besitzstand!

Klasse A1

Berechtigung zum Fahren Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein M
Mindestalter 16 Jahre
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten Vor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h (bbH)
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Klasse M

Berechtigung zum Fahren Moped, Mokick (Roller) max 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH), sowie Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofa
Mindestalter 16 Jahre
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Besonderheiten Kein Beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung

Klasse L

Berechtigung zum Fahren Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Mindestalter 16 Jahre
Eignung Allgemein
Sehvermögen Sehtest
Umfang der Erste Hilfe Ausbildung Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Minuten
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
Grundausbildung: Keine praktische Ausbildung erforderlich

Alle Angaben ohne Gewähr

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